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Recht und Versicherung

Wildunfall melden: der Ablauf, den du deinen Kunden mitgibst

Beim Wildunfall entsteht der wichtigste Beleg an der Unfallstelle, nicht in der Werkstatt. Was der Kunde dort versäumt, kann dein Team später nicht nachholen.

Christoph BrinkeChristoph Brinke
Geschäftsführer, Smoke and Luck GmbH
6 Minuten Lesezeit

Kurz erklärt

Nach einem Wildunfall sichert der Kunde die Unfallstelle ab, fasst das Tier nicht an und verständigt Polizei, Förster oder Jagdpächter, auch wenn das Tier geflüchtet ist. Von dort bekommt er die Wildunfallbescheinigung, die die Kaskoversicherung in der Regel verlangt. Fotos von Unfallstelle und Fahrzeug kommen dazu. Danach meldet er den Schaden unverzüglich der Versicherung und seinem Betrieb.

Warum beim Wildunfall die ersten Minuten zählen

Ein Wildunfall passiert meistens auf der Landstraße, oft in der Dämmerung, und fast immer überraschend. Der Kunde steht unter Schock, das Auto ist beschädigt, vielleicht liegt ein Tier auf der Straße. In diesem Moment denkt niemand an die Versicherung.

Genau das macht den Wildunfall für die spätere Abwicklung heikel. Die Kaskoversicherung will in der Regel einen Nachweis, dass es wirklich ein Zusammenstoß mit Wild war. Diesen Nachweis stellen Polizei, Förster oder Jagdpächter aus, und zwar am besten dann, wenn sie die Unfallstelle gesehen haben. Fehlt er, wird die Regulierung schwierig.

Für deinen Betrieb heißt das: Der beste Moment, deinen Kunden den Ablauf zu erklären, ist vor dem Unfall. Eine Karte im Handschuhfach oder eine Seite auf deiner Website mit den Schritten hilft mehr als jede Erklärung danach am Telefon.

Der Ablauf an der Unfallstelle

Diese Schritte kannst du deinen Kunden so mitgeben. Sie decken sich mit den Empfehlungen der Verbraucherzentrale:

  1. Absichern

    Warnblinker an, Warnweste anziehen, bevor man aussteigt, Warndreieck aufstellen. Bei Verletzten den Notruf 112 wählen.

  2. Tier nicht anfassen

    Verletzte Tiere können sich wehren, tote Tiere Krankheitserreger tragen. Das Tier auf keinen Fall mitnehmen: Wer sich Wild aneignet, verletzt fremdes Jagdrecht und kann sich nach § 292 StGB strafbar machen.

  3. Polizei, Förster oder Jagdpächter verständigen

    Auch wenn das Tier geflüchtet ist. Dann die Fluchtrichtung merken. Die Polizei informiert bei Bedarf den zuständigen Jäger.

  4. Fotos machen

    Unfallstelle, Fahrzeug mit Kennzeichen, Schaden aus Abstand und Nähe, Spuren am Auto wie Haare oder Blut, und wenn möglich das Tier.

  5. Wildunfallbescheinigung geben lassen

    Polizei, Förster oder Jagdpächter stellen sie aus. Sie bestätigt, dass es ein Zusammenstoß mit Wild war, und wird für die Versicherung gebraucht.

Landesrecht beachten

Ob und wen man nach einem Wildunfall verständigen muss, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Die sichere Empfehlung für Kunden lautet deshalb: immer die Polizei anrufen.

Was die Versicherung zahlt

Der Zusammenstoß mit Wild ist ein typischer Teilkaskoschaden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale deckt die Teilkasko üblicherweise Zusammenstöße mit Wild wie Reh, Hirsch oder Wildschwein; je nach Tarif auch mit anderen Tieren. Die Vollkasko zahlt laut Verbraucherzentrale Schäden am eigenen Auto bei allen Tierunfällen, auch wenn das Tier verschwunden ist.

Schwieriger ist das Ausweichen. Wer einem Tier ausweicht und dabei von der Straße abkommt, ohne das Tier zu berühren, braucht einen Nachweis, dass das Ausweichen verhältnismäßig war. Bei kleinen Tieren wie Hasen oder Mardern bleibt der Kunde laut Verbraucherzentrale häufig ohne Schutz aus der Teilkasko. Das ist ein Punkt, den deine Annahme kennen sollte, aber nicht entscheidet.

SituationIn der Regel zuständigWas der Kunde braucht
Zusammenstoß mit WildTeilkasko, je nach Tarif mit SelbstbeteiligungWildunfallbescheinigung, Fotos, Schadennummer
Zusammenstoß mit anderem TierJe nach Tarif Teilkasko, sonst VollkaskoBlick in den Vertrag, Fotos
Ausweichen ohne BerührungJe nach Fall und Vertrag Teilkasko oder VollkaskoNachweis der Umstände, Zeugen, Fotos
Schaden an fremden FahrzeugenDie Kfz-Haftpflicht des KundenDaten der anderen Beteiligten
Vereinfachter Überblick nach Verbraucherzentrale. Maßgeblich sind der Versicherungsvertrag und der Einzelfall.

Was deine Annahme beim Wildunfall prüft

Ein Wildunfall trifft fast immer die Front: Stoßfänger, Kühlergrill, Scheinwerfer, Motorhaube, oft auch Kühler und Sensoren. Für die Planung ist deshalb nicht nur die sichtbare Delle wichtig, sondern die Frage, was dahinter passiert ist.

  • Liegt die Wildunfallbescheinigung vor? Wenn nicht: Wer war vor Ort, Polizei oder Jäger?
  • Ist das Auto fahrbereit? Leuchten Warnlampen, tritt Flüssigkeit aus, funktionieren die Scheinwerfer?
  • Sitzen in der Front Radarsensor oder Kamera für Abstands- und Notbremsassistent?
  • Hat der Kunde den Schaden schon seiner Versicherung gemeldet, gibt es eine Schadennummer?
  • Wo steht das Auto, muss es abgeschleppt werden?

Die Frage nach der Fahrbereitschaft ist hier besonders wichtig. Ein beschädigter Kühler fällt nicht immer sofort auf, kann aber auf der Heimfahrt zum Motorschaden führen. Im Zweifel lieber abschleppen lassen. Was in die vollständige Aufnahme gehört, zeigt die Checkliste zur Schadenaufnahme.

Die Meldung beim Betrieb: was der Kunde mitschickt

Wildunfälle lassen sich gut digital melden, weil die wichtigsten Belege ohnehin Fotos und ein Dokument sind. Ein Kunde, der über eine Meldestrecke meldet, schickt idealerweise Folgendes mit:

  • Foto der Wildunfallbescheinigung, sobald er sie hat.
  • Fotos der Front aus Abstand und aus der Nähe, dazu die Spuren am Fahrzeug.
  • Foto vom Fahrzeugschein und vom Kilometerstand.
  • Datum, Uhrzeit und Ort, möglichst genau, etwa Straße und Richtung.
  • Angabe, ob das Auto fahrbereit ist und wo es steht.

In Mein Schadenfall meldet der Kunde den Wildunfall mit Fotos direkt vom Handy; welche Wege deine Meldestrecke enthält, richtet sich nach den Leistungen deines Betriebs. Wie das aussieht, zeigt So funktioniert es. Wie Kunden die Fotos richtig machen, steht im Artikel Schadenfotos richtig machen.

Kunden vorbereiten, bevor es passiert

Wildunfälle häufen sich dort, wo Straßen an Wald und Feld vorbeiführen, und zu den Zeiten, in denen Tiere unterwegs sind. Betriebe auf dem Land kennen das aus eigener Erfahrung. Die beste Vorbereitung ist ein kurzer Hinweis, der beim Kunden bleibt.

  • Eine Karte fürs Handschuhfach mit den fünf Schritten und dem QR-Code deiner Meldestrecke.
  • Ein Beitrag in deinem Google-Unternehmensprofil und auf Social Media, wenn die Tage kürzer werden.
  • Ein Satz bei der Fahrzeugübergabe: „Falls dir mal ein Reh reinläuft: Polizei anrufen, Bescheinigung holen, dann hier melden.“

Wie du deinen Meldeweg an diesen Stellen bekannt machst, beschreibt der Artikel Schadenmeldung bekannt machen. Welche Stufe von Mein Schadenfall zu deinem Betrieb passt, steht auf der Seite Pakete; Fragen klären wir in einer kostenlosen Beratung.

Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweilige Versicherungsvertrag und die aktuelle Rechtslage; bei Fragen zum eigenen Fall hilft ein Verkehrsanwalt.

Quellen

Christoph Brinke, Geschäftsführer der Smoke and Luck GmbH

Über den Autor

Christoph Brinke

Gelernter Lackierer und Kfz-Sachverständiger, heute Geschäftsführer der Smoke and Luck GmbH in Elchingen bei Ulm, die Mein Schadenfall betreibt. Er kennt die Schadenmeldung aus Werkstatt, Begutachtung und Abwicklung.

Christoph Brinke auf LinkedIn

Antworten

Häufige Fragen

Was muss man nach einem Wildunfall tun?

Unfallstelle absichern, das Tier nicht anfassen und nicht mitnehmen, Polizei, Förster oder Jagdpächter verständigen, auch wenn das Tier geflüchtet ist, Fotos machen und sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Danach unverzüglich die Versicherung informieren.

Wer stellt die Wildunfallbescheinigung aus?

Die Polizei, der Förster oder der zuständige Jagdpächter. Sie bestätigt den Zusammenstoß mit Wild und wird von der Kaskoversicherung in der Regel für die Regulierung verlangt.

Zahlt die Teilkasko einen Wildunfall?

Den Zusammenstoß mit Wild wie Reh, Hirsch oder Wildschwein in der Regel ja, je nach Vertrag mit Selbstbeteiligung. Ob auch andere Tiere oder ein Ausweichen ohne Berührung gedeckt sind, hängt vom Tarif und vom Einzelfall ab.

Darf man ein angefahrenes Reh mitnehmen?

Nein. Wer sich Wild aneignet, verletzt fremdes Jagdrecht und kann sich nach § 292 StGB wegen Jagdwilderei strafbar machen. Um das Tier kümmern sich Förster oder Jagdpächter.

Was braucht die Werkstatt nach einem Wildunfall?

Die Wildunfallbescheinigung, Fotos der Front und des Schadens, den Fahrzeugschein, Datum, Uhrzeit und Ort sowie die Angabe, ob das Auto fahrbereit ist und wo es steht. Eine Schadennummer der Versicherung, sobald sie vorliegt.

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