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Recht und Versicherung

Haftpflicht- oder Kaskoschaden: was deine Annahme wissen muss

Die Frage, wer schuld ist, entscheidet den ganzen Ablauf. Deshalb gehört sie an den Anfang jeder Unfallmeldung und nicht ans Ende.

Christoph BrinkeChristoph Brinke
Geschäftsführer, Smoke and Luck GmbH
5 Minuten Lesezeit

Kurz erklärt

Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden des Geschädigten; der Geschädigte wählt Werkstatt und in der Regel auch den Gutachter. Bei einem Kaskoschaden zahlt die eigene Versicherung des Kunden: die Teilkasko etwa bei Hagel, Glas oder Wild, die Vollkasko auch bei selbst verschuldeten Unfällen. Dann gelten Selbstbeteiligung und gegebenenfalls eine Werkstattbindung.

Eine Frage entscheidet den ganzen Ablauf

Ob Haftpflicht oder Kasko, das klingt nach Sache der Versicherung. Für deine Annahme ist es die wichtigste Weiche überhaupt. Davon hängt ab, wer zahlt, wer den Gutachter beauftragt, ob es eine Selbstbeteiligung gibt und ob der Kunde in der Wahl seiner Werkstatt frei ist.

Trotzdem fragen viele Betriebe erst spät danach, weil die Frage nach der Schuld unangenehm ist. Unsere Erfahrung aus Werkstatt und Begutachtung: Wer sie freundlich und früh stellt, erspart sich die Hälfte der späteren Abstimmung. Deshalb trennt die Meldestrecke von Mein Schadenfall den Unfall schon in der ersten Frage in zwei Wege, als Geschädigter und als Verursacher.

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko im Vergleich

Haftpflicht des GegnersTeilkaskoVollkasko
WannDer Kunde ist unverschuldet geschädigtTypisch Glas, Hagel, Sturm, Wild, Diebstahl, Brand, je nach VertragZusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus, je nach Vertrag
Wer zahltDie Haftpflichtversicherung des VerursachersDie eigene Versicherung des KundenDie eigene Versicherung des Kunden
SelbstbeteiligungKeine für den GeschädigtenWie im Vertrag vereinbartWie im Vertrag vereinbart
WerkstattwahlGrundsätzlich freiFrei, außer bei Werkstattbindung im TarifFrei, außer bei Werkstattbindung im Tarif
GutachterDer Geschädigte kann grundsätzlich selbst einen beauftragenMeist beauftragt die VersicherungMeist beauftragt die Versicherung
SchadenfreiheitsklasseBetrifft den Verursacher, nicht den GeschädigtenIn der Regel keine RückstufungIn der Regel Rückstufung
Vereinfachter Überblick. Maßgeblich sind immer der jeweilige Versicherungsvertrag und der Einzelfall.

Für die Annahme folgt daraus: Bei einem Haftpflichtschaden brauchst du vor allem die Daten des Unfallgegners und seiner Versicherung. Bei einem Kaskoschaden brauchst du die eigene Versicherung des Kunden, die Schadennummer und den Hinweis, ob der Tarif eine Werkstattbindung hat.

Wenn die Schuldfrage offen ist

Nicht jeder Unfall ist eindeutig. Oft sagen beide Seiten, der andere sei schuld, oder es läuft auf eine Teilschuld hinaus. Dann teilen sich die Haftpflichtversicherungen den Schaden nach einer Quote, und für den Kunden kann zusätzlich seine Vollkasko ins Spiel kommen.

Für deinen Betrieb gilt: Die Schuldfrage entscheidest nicht du. Du hältst fest, was der Kunde sagt, und notierst, dass die Haftung offen ist. Bei Streit gehört der Fall zu einem Verkehrsanwalt. Was du tun kannst, ist dafür sorgen, dass der Schaden sauber dokumentiert ist, mit Fotos, Unfallbericht und Zeugen.

Für die Meldestrecke

Ist die Schuld offen, wählt der Kunde den Weg, der seiner Sicht entspricht. Ein Freitextfeld für Bemerkungen fängt alles auf, was in keine Ankreuzfrage passt.

So fragt deine Annahme, ohne zu verunsichern

  • Statt „Wer ist schuld?“ lieber „Hat dich jemand angefahren, oder ist es dir passiert?“. Das klingt nach Hilfe, nicht nach Verhör.
  • Statt „Ist das ein Kaskoschaden?“ lieber „Hast du deiner Versicherung schon Bescheid gegeben? Hast du eine Schadennummer?“.
  • Bei Kasko immer nachfragen: „Weißt du, ob dein Tarif eine Partnerwerkstatt vorschreibt?“. Viele Kunden wissen es nicht, dann hilft ein Blick in den Versicherungsschein.
  • Bei Haftpflicht festhalten, ob die gegnerische Versicherung schon eine Werkstatt oder einen Gutachter vorgeschlagen hat. Der Kunde darf trotzdem frei wählen, sollte das aber wissen.

Mehr zu den Rechten des Kunden bei der Wahl seiner Werkstatt steht im Artikel Freie Werkstattwahl.

Kostenvoranschlag oder Gutachten je nach Schadenart

Bei einem Haftpflichtschaden kann der Geschädigte grundsätzlich einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt; eine feste Grenze dafür gibt es nicht, Gerichte entscheiden im Einzelfall. Bei Kaskoschäden beauftragt in der Regel die Versicherung den Gutachter, oder sie arbeitet mit einem Kostenvoranschlag und Fotos.

Wichtig für deine Kommunikation: Ein Kostenvoranschlag ist die Kalkulation deiner Werkstatt, ein Gutachten die unabhängige Bewertung eines Sachverständigen. Wer beides vermischt, sorgt beim Kunden für falsche Erwartungen. Wie du einen Fall vollständig an einen Gutachter übergibst, steht im Artikel Kfz-Schaden digital an den Gutachter senden.

Glas, Wild, Marder: die kleinen Kaskoschäden

Nicht jeder Kaskoschaden ist ein Unfall. Ein großer Teil des Alltags in vielen Betrieben sind kleinere Teilkaskoschäden: ein Steinschlag in der Frontscheibe, ein Wildunfall auf der Landstraße, ein angefressenes Kabel im Motorraum. Für die Annahme gelten dabei eigene Fragen.

  • Glas: Wo sitzt der Steinschlag, wie groß ist er, liegt er im Sichtfeld? Davon hängt ab, ob repariert oder getauscht wird. Und gibt es eine Werkstattbindung?
  • Wild: Hat der Kunde eine Bescheinigung über den Wildunfall, etwa von Polizei oder Jagdpächter? Viele Versicherer verlangen sie.
  • Marder und Tierbiss: Ist das im Tarif mitversichert, auch Folgeschäden? Das ist von Vertrag zu Vertrag verschieden.
  • Bei allen: Selbstbeteiligung und Schadennummer erfragen, damit der Kunde keine Überraschung bei der Rechnung erlebt.

Diese Fälle sind klein, aber häufig, und gerade sie lassen sich gut digital aufnehmen. Ein eigener Weg für Glas gehört deshalb in jeder Stufe von Mein Schadenfall dazu, wenn dein Betrieb Glas anbietet. Was die Stufen enthalten, steht auf der Seite Pakete.

Was das für deinen Meldeweg heißt

Eine gute Schadenmeldung stellt die Versicherungsfrage vorn und richtet alle weiteren Fragen danach aus. In Mein Schadenfall gibt es dafür eigene Wege: Unfall als Geschädigter, Unfall als Verursacher, Hagel, Glas und je nach Betrieb Lack oder Technik. Jeder Weg fragt genau die Angaben ab, die für diesen Fall gebraucht werden.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die Seite So funktioniert es. Für Karosserie- und Lackierbetriebe sind die Unfallwege der Kern, für freie Werkstätten kommen Glas und Technik dazu. Fragen zu deinem Betrieb klären wir in einer kostenlosen Beratung.

Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweilige Versicherungsvertrag und die aktuelle Rechtslage; bei Fragen zum eigenen Fall hilft ein Verkehrsanwalt.

Quellen

Christoph Brinke, Geschäftsführer der Smoke and Luck GmbH

Über den Autor

Christoph Brinke

Gelernter Lackierer und Kfz-Sachverständiger, heute Geschäftsführer der Smoke and Luck GmbH in Elchingen bei Ulm, die Mein Schadenfall betreibt. Er kennt die Schadenmeldung aus Werkstatt, Begutachtung und Abwicklung.

Christoph Brinke auf LinkedIn

Antworten

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden?

Beim Haftpflichtschaden zahlt die Versicherung des Verursachers den Schaden des Geschädigten. Beim Kaskoschaden zahlt die eigene Versicherung des Kunden für Schäden am eigenen Auto, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Welche Schäden zahlt die Teilkasko?

Typisch sind Glasbruch, Hagel, Sturm, Wildunfälle, Diebstahl und Brand. Der genaue Umfang steht im jeweiligen Vertrag, einige Tarife decken mehr ab, zum Beispiel Tierbisse.

Wer beauftragt den Gutachter bei einem Kaskoschaden?

In der Regel die Versicherung des Kunden. Bei einem Haftpflichtschaden kann der Geschädigte dagegen grundsätzlich selbst einen Sachverständigen beauftragen.

Wird der Kunde bei einem Teilkaskoschaden zurückgestuft?

In der Regel nicht. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse betrifft üblicherweise Vollkasko- und Haftpflichtschäden. Maßgeblich ist der jeweilige Vertrag.

Was tun, wenn die Schuldfrage nach dem Unfall unklar ist?

Den Schaden vollständig dokumentieren, mit Fotos, Unfallbericht und Zeugen, und festhalten, dass die Haftung offen ist. Die Schuldfrage klären die Versicherungen, im Streitfall ein Verkehrsanwalt. Der Betrieb entscheidet sie nicht.

Dein nächster Schritt

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In einer kostenlosen Beratung zeigen wir dir, wie die Schadenmeldung in deinem Betrieb aussehen kann, im Logo und in den Farben deines Betriebs.

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