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Recht und Versicherung

Unfall melden: die richtige Reihenfolge nach dem Unfall für deine Kunden

Nach einem Unfall weiß jeder, was zu tun ist, nur nicht in dem Moment, in dem es passiert. Eine feste Reihenfolge, die deine Kunden vorher kennen, ersetzt das Nachdenken.

Christoph BrinkeChristoph Brinke
Geschäftsführer, Smoke and Luck GmbH
7 Minuten Lesezeit

Kurz erklärt

Nach einem Unfall gilt eine feste Reihenfolge: anhalten und absichern, Verletzten helfen, bei Bedarf Rettung und Polizei rufen, Daten mit den Beteiligten austauschen, Spuren und Fotos sichern, den Unfallbericht ausfüllen. Den Unfallort verlässt der Kunde erst, wenn die Feststellungen möglich waren. Danach meldet er den Schaden seiner Versicherung, unverzüglich nach § 30 VVG, und seinem Betrieb.

Dienstag, 7:50, Kreisverkehr: die Hände zittern

Ein Ruck, ein Knall, dann Stille. Der Kunde steht im Kreisverkehr, hinter ihm hupt jemand. Der andere Fahrer steigt aus und redet sofort los. Der Kunde sucht sein Handy, dann das Warndreieck, dann wieder das Handy. Ob er die Polizei rufen soll, weiß er nicht. Ein Foto vom Kennzeichen des anderen macht er erst, als der schon wieder im Auto sitzt.

Vorher denkt man: „Was man nach einem Unfall macht, weiß doch jeder.“ Im Kopf stimmt das. Im Moment selbst ist der Kopf mit anderem beschäftigt: Schreck, Ärger, Termindruck. Was dann fehlt, ist nicht das Wissen, sondern die Reihenfolge.

Niemand macht in so einem Moment etwas falsch, weil er dumm ist. Er macht es falsch, weil er unter Stress improvisiert. Eine kurze, feste Reihenfolge, die der Kunde vorher von dir bekommen hat, nimmt ihm das Improvisieren ab. Dieser Artikel liefert sie, zum Weitergeben als Karte, auf der Website oder bei der Fahrzeugübergabe.

Die Reihenfolge an der Unfallstelle

Die ersten Pflichten nach einem Unfall regelt § 34 der Straßenverkehrs-Ordnung. Daraus und aus den üblichen Empfehlungen ergibt sich diese Reihenfolge:

  1. Anhalten und absichern

    Sofort halten, Warnblinker an, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Warndreieck sichern. Bei geringfügigem Schaden das Auto an den Rand fahren, damit der Verkehr nicht gefährdet wird.

  2. Verletzten helfen

    Nach Verletzten sehen, Erste Hilfe leisten, bei Verletzten den Notruf 112 wählen. Das geht allem anderen vor.

  3. Polizei rufen, wenn nötig

    Bei Verletzten, bei Streit über den Hergang, wenn ein Beteiligter wegfahren will oder wenn Alkohol im Spiel sein könnte. Bei einem reinen Blechschaden, bei dem sich alle einig sind, ist ein Anruf keine allgemeine Pflicht.

  4. Daten austauschen

    Name und Anschrift, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung, Führerschein und Fahrzeugschein zeigen lassen. § 34 StVO verpflichtet jeden Beteiligten, diese Angaben auf Verlangen zu machen.

  5. Spuren und Fotos sichern

    Beide Autos mit Kennzeichen, Endstellung der Fahrzeuge, Schäden aus Abstand und nah, Bremsspuren, Verkehrszeichen. Zeugen nach Namen und Telefonnummer fragen.

  6. Unfallbericht ausfüllen

    Den Europäischen Unfallbericht gemeinsam ausfüllen und beide unterschreiben lassen. Die Unterschrift bestätigt Tatsachen, kein Verschulden.

  7. Erst dann wegfahren

    Wenn alle Feststellungen möglich waren, oder, falls niemand da ist, nach einer angemessenen Wartezeit und mit Nachmeldung bei der Polizei.

Wie der Unfallbericht aufgebaut ist und warum die Unterschrift kein Schuldanerkenntnis ist, erklärt der Artikel Unfallbericht und Schadenskarte.

Wenn niemand da ist: warten und nachmelden

Hat der Kunde ein parkendes Auto oder einen Zaun beschädigt und niemand ist da, darf er nicht einfach einen Zettel hinterlassen und fahren. Nach § 34 Abs. 1 StVO muss er eine nach den Umständen angemessene Zeit warten und Namen und Anschrift am Unfallort hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellungen zu treffen. Danach muss er die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen, mindestens über den Berechtigten oder eine nahe gelegene Polizeidienststelle.

Wer das nicht tut, macht sich nach § 142 StGB wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar. Wie lange die Wartezeit sein muss, legt das Gesetz nicht in Minuten fest. Der einfache Rat für deine Kunden: warten, den Halter suchen, und wenn niemand kommt, die Polizei anrufen. Die Einzelheiten zum Parkrempler stehen im Artikel Parkschaden melden.

Wer wem was meldet

Nach dem Unfall kommen mehrere Meldungen auf den Kunden zu. Welche davon für ihn gilt, hängt von seiner Rolle ab:

An wenWannWas gilt
PolizeiAn der Unfallstelle, wenn nötig, oder als NachmeldungPflicht zur Nachmeldung, wenn die Feststellungen vor Ort nicht möglich waren (§ 34 StVO, § 142 StGB)
Eigene Kfz-HaftpflichtWenn der Kunde den Unfall verursacht haben könnteAnzeige innerhalb einer Woche, § 104 VVG
Eigene KaskoversicherungWenn der Kunde sein eigenes Auto über die Kasko reparieren lassen willUnverzügliche Anzeige, § 30 VVG; konkrete Fristen in den AKB
Haftpflicht des UnfallgegnersWenn der Kunde geschädigt istDer Geschädigte meldet seinen Anspruch dort an; er hat einen direkten Anspruch gegen diesen Versicherer, § 115 VVG
Leasinggeber oder ArbeitgeberBei Leasingfahrzeugen und FirmenwagenWas der Vertrag vorschreibt
WerkstattSo früh wie möglichDamit Termin, Kostenvoranschlag oder Gutachter geplant werden können
Überblick nach VVG, StVO und StGB. Die Versicherungsbedingungen des Kunden können zusätzliche Pflichten enthalten.

Welche Angaben in die Meldung an die Versicherung gehören, steht im Artikel Schadensmeldung an die Versicherung. Bei unklarer Schuldfrage hilft der Artikel Haftpflicht- oder Kaskoschaden.

Die ersten 24 Stunden danach

Ist der Kunde zu Hause, kommt der zweite Teil. Diese Reihenfolge hilft ihm, nichts zu vergessen:

  • Versicherung informieren, je nach Rolle die eigene oder die des Unfallgegners, und die Schadennummer notieren. Was die Schadennummer ist, erklärt der Artikel [Schadennummer](/ratgeber/schadennummer).
  • Den Schaden bei seiner Werkstatt melden, mit Fotos, Unfallbericht und Daten des Unfallgegners.
  • Als Geschädigter klären, ob ein Gutachter nötig ist. Im Haftpflichtfall wählt der Geschädigte den Sachverständigen in der Regel selbst.
  • Das Auto nicht reparieren lassen, bevor geklärt ist, wer zahlt und ob besichtigt werden soll.
  • Den Hergang aufschreiben, solange die Erinnerung frisch ist. Wie das gelingt, steht im Artikel [Schadenschilderung schreiben](/ratgeber/schadenschilderung-schreiben).

Beschwerden ernst nehmen

Wer nach dem Unfall Beschwerden bemerkt, auch erst am Abend oder am nächsten Tag, geht zum Arzt und sagt der Versicherung Bescheid. Das gehört nicht in die Werkstatt, aber dein Team darf daran erinnern.

Was deine Annahme aus der Reihenfolge macht

Wer die Reihenfolge eingehalten hat, kommt mit allem zu dir, was deine Annahme braucht: Fotos, Unfallbericht, Daten des Gegners, eine Schadennummer oder zumindest den Namen des Versicherers. Wer sie nicht kannte, bringt Lücken mit, und dein Team schließt sie per Telefon.

Fehlt etwas, frag es ohne Vorwurf ab. „Haben Sie die Versicherung des anderen notiert?“ ist eine Frage, keine Kritik. Eine feste Liste für diese Fragen steht im Artikel Schadenaufnahme im Kfz-Betrieb.

Die Reihenfolge als Karte im Handschuhfach

Die beste Zeit, deinem Kunden die Reihenfolge zu geben, ist nicht nach dem Unfall, sondern davor: bei der Fahrzeugübergabe, mit der Rechnung, als Aufkleber im Handschuhfach. Eine Karte mit den sieben Schritten an der Unfallstelle und dem QR-Code deiner Meldestrecke auf der Rückseite ist ein kleiner Service, der im richtigen Moment zu dir führt.

Mit Mein Schadenfall meldet der Kunde den Unfall anschließend über den passenden Weg, als Geschädigter oder als Verursacher, mit Hergang, Fahrzeug und Fotos direkt vom Handy. Die Meldung kommt vollständig in dein Postfach. Wie das aus Sicht des Kunden aussieht, zeigt der Artikel Unfallschaden digital melden; wie Aufkleber und QR-Codes zu den Kunden kommen, steht unter Pakete.

Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweilige Versicherungsvertrag und die aktuelle Rechtslage; bei Fragen zum eigenen Fall hilft ein Verkehrsanwalt.

Quellen

Christoph Brinke, Geschäftsführer der Smoke and Luck GmbH

Über den Autor

Christoph Brinke

Gelernter Lackierer und Kfz-Sachverständiger, heute Geschäftsführer der Smoke and Luck GmbH in Elchingen bei Ulm, die Mein Schadenfall betreibt. Er kennt die Schadenmeldung aus Werkstatt, Begutachtung und Abwicklung.

Christoph Brinke auf LinkedIn

Antworten

Häufige Fragen

Was muss ich nach einem Unfall als Erstes tun?

Anhalten, Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle sichern. Danach nach Verletzten sehen und bei Verletzten den Notruf 112 wählen. Erst dann folgen Polizei, Datenaustausch, Fotos und Unfallbericht.

Wann muss ich nach einem Unfall die Polizei rufen?

Empfehlenswert ist es bei Verletzten, bei Streit über den Hergang, wenn ein Beteiligter wegfahren will oder Alkohol im Spiel sein könnte. Eine allgemeine Pflicht, bei jedem Blechschaden die Polizei zu rufen, nennt § 34 StVO nicht. Ist niemand am Unfallort, muss die Feststellung nachträglich ermöglicht werden, etwa bei der Polizei.

Wie schnell muss ich einen Unfall der Versicherung melden?

Den Versicherungsfall unverzüglich, sobald man davon weiß (§ 30 VVG). Für die Kfz-Haftpflicht nennt § 104 VVG eine Woche für die Anzeige der Tatsachen, die eine Haftung begründen könnten. Konkrete Fristen stehen in den Versicherungsbedingungen.

Welche Daten muss ich nach einem Unfall austauschen?

Nach § 34 StVO auf Verlangen Name und Anschrift, Führerschein und Fahrzeugschein sowie Angaben zur Haftpflichtversicherung. Dazu kommen sinnvollerweise Kennzeichen, Telefonnummern und die Kontakte von Zeugen.

Wem melde ich den Unfall als Geschädigter?

Der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, bei der der Geschädigte einen direkten Anspruch hat (§ 115 VVG), und seiner Werkstatt. Die eigene Versicherung zu informieren, kann trotzdem sinnvoll sein, wenn der Vertrag das verlangt oder die Schuldfrage offen ist.

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