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Schadenmeldung

Schadenschilderung schreiben: so beschreiben deine Kunden den Hergang klar

Fotos zeigen, was kaputt ist. Wie es dazu kam, zeigt nur die Schilderung. Mit sieben Fragen wird aus „irgendwie hängen geblieben“ ein Hergang, den jeder versteht.

Christoph BrinkeChristoph Brinke
Geschäftsführer, Smoke and Luck GmbH
7 Minuten Lesezeit

Kurz erklärt

Eine Schadenschilderung beschreibt, wie ein Schaden entstanden ist: wann und wo, wer beteiligt war, was in welcher Reihenfolge passiert ist und welche Stellen am Fahrzeug betroffen sind. Gut ist sie, wenn ein Fremder den Ablauf ohne Rückfrage nachvollziehen kann. Sie bleibt bei Tatsachen, enthält weder Schuldzuweisung noch Schuldanerkenntnis und passt zu Fotos, Skizze und Unfallbericht.

Dienstag, 8:15: „Bin beim Ausparken irgendwie hängen geblieben“

Die Meldung vom Wochenende ist da. Drei Fotos einer zerkratzten Stoßstange, darunter ein Satz: „Bin beim Ausparken irgendwie hängen geblieben, bitte melden.“ Hängen geblieben woran? An einem Pfosten, an einem anderen Auto, an einer Mauer? War jemand dabei? Steht auf der anderen Seite noch ein Schaden, der gleich als Haftpflichtfall auf den Kunden zukommt?

Der Gedanke dahinter ist verständlich: „Das sieht man doch auf den Fotos.“ Fotos zeigen aber nur das Ergebnis. Den Ablauf zeigen sie nicht. Und vom Ablauf hängt fast alles ab: welche Versicherung zuständig ist, ob ein Gutachter kommt, welche Teile hinter der Stoßstange mitbetroffen sein können.

Dein Kunde macht dabei nichts falsch. Er war dabei, für ihn ist der Ablauf klar. Wer nicht dabei war, also deine Annahme, der Sachverständige oder der Sachbearbeiter, sieht nur die Lücken. Dieser Artikel gibt dir eine einfache Vorlage, die du deinen Kunden weitergeben kannst.

Schadenschilderung, Schadensprotokoll, Schadensbericht: die Begriffe

Kunden suchen nach allen drei Wörtern und meinen damit nicht immer dasselbe. Für deine Annahme hilft diese Einordnung:

BegriffWas meist gemeint istWer es schreibt
SchadenschilderungDie Beschreibung des Hergangs in eigenen Worten, als Freitext in einer Schadenmeldung oder SchadensanzeigeDer Kunde, also Fahrer oder Halter
SchadensprotokollEine festgehaltene Aufnahme des Schadens, etwa an der Annahme oder bei der Fahrzeugübergabe, mit Schadenstellen, Skizze und UnterschriftDer Betrieb gemeinsam mit dem Kunden
SchadensberichtUmgangssprachlich für die Meldung an die Versicherung, für den Unfallbericht oder für das GutachtenJe nach Bedeutung Kunde, Beteiligte oder Sachverständiger
Europäischer UnfallberichtDas einheitliche Formular, das beide Beteiligten an der Unfallstelle ausfüllenBeide Unfallbeteiligten
Die Begriffe sind nicht gesetzlich festgelegt. Die Tabelle zeigt den üblichen Sprachgebrauch.

Wie der Unfallbericht aufgebaut ist und was die Schadenskarte darin bedeutet, steht im Artikel Unfallbericht und Schadenskarte. Hier geht es um den Teil, den der Kunde selbst formulieren muss: den Hergang.

Sieben Fragen für eine klare Schilderung

Eine gute Schadenschilderung beantwortet sieben Fragen in dieser Reihenfolge. Wer sie der Reihe nach durchgeht, vergisst nichts und schreibt automatisch chronologisch:

  1. Wann?

    Datum und ungefähre Uhrzeit. Bei Hagel oder Parkschaden den Zeitraum, in dem es passiert sein muss.

  2. Wo?

    Straße, Kreuzung oder Parkplatz, Ort, bei Bedarf Fahrtrichtung oder Fahrspur. „Parkplatz Supermarkt Hauptstraße, Reihe am Eingang“ ist besser als „Parkplatz“.

  3. Wer war beteiligt?

    Andere Fahrzeuge mit Kennzeichen, Fahrer, Fußgänger, Radfahrer, Zeugen mit Kontakt. Auch: Wer saß am Steuer des eigenen Autos?

  4. Was war davor?

    Was hat der Kunde gerade gemacht: geradeaus gefahren, abgebogen, rückwärts ausgeparkt, gestanden? Nur das, was er sicher weiß.

  5. Was ist passiert?

    Der Moment selbst in einfachen Sätzen: welches Fahrzeug welches berührt hat, mit welcher Seite, in welcher Bewegung.

  6. Was war danach?

    Polizei vor Ort oder nicht, Daten ausgetauscht, Unfallbericht ausgefüllt, Fahrzeug noch fahrbereit, abgeschleppt.

  7. Was ist zu sehen?

    Welche Stellen beschädigt sind, auch kleine, und welche Schäden schon vorher da waren.

Für einen Parkplatz- oder Kreuzungsunfall reichen zehn ruhige Sätze. Länge ist kein Ziel. Ein Fremder muss den Ablauf vor sich sehen können, mehr nicht.

Ein Beispiel: unklar und klar

Derselbe Fall, zwei Schilderungen. Das Beispiel ist ausgedacht, so könnte es in jeder Annahme ankommen:

Unklar

„Der andere kam viel zu schnell um die Ecke und hat mich voll erwischt. Ganze Seite kaputt. Er war schuld.“

Klar

„Am 14. Oktober gegen 17:30 Uhr bin ich auf dem Parkplatz am Baumarkt rückwärts aus einer Parklücke gefahren. Ein silberner Kombi kam von links durch die Fahrgasse und hat mein Auto hinten links an der Tür und am Kotflügel berührt. Wir haben die Daten ausgetauscht und den Unfallbericht ausgefüllt. Eine Zeugin hat ihre Telefonnummer dagelassen. Das Auto fährt, die hintere Tür schließt schwer.“

Die klare Fassung sagt nicht, wer schuld ist. Sie sagt, was passiert ist. Daraus kann jeder Beteiligte selbst schließen, wie der Fall zu bewerten ist. Und sie enthält zwei Hinweise, die deiner Annahme sofort helfen: die Tür schließt schwer, und es gibt eine Zeugin.

Tatsachen statt Wertungen

Die Schilderung ist kein Plädoyer. Drei Regeln, die du deinen Kunden mitgeben kannst:

  • Beschreiben statt bewerten: „kam von links durch die Fahrgasse“ statt „raste um die Ecke“.
  • Kein Schuldbekenntnis und keine Schuldzuweisung: Wer schuld ist, klären die Versicherungen, notfalls ein Gericht.
  • Unsicheres als unsicher kennzeichnen: „Ich glaube, er hat nicht geblinkt“ ist ehrlicher als eine feste Behauptung, und „weiß ich nicht“ ist erlaubt.

Warum das wichtig ist: Nach § 31 VVG kann der Versicherer verlangen, dass der Versicherungsnehmer jede Auskunft gibt, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfangs der Leistung nötig ist. Was in der Schilderung steht, ist eine solche Auskunft. Falsche Angaben können nach § 28 VVG Folgen für die Leistung haben, wenn der Vertrag das vorsieht; wie weit, hängt vom Verschulden und vom Einzelfall ab. Was genau gilt, steht in den Versicherungsbedingungen des Kunden. Rechtliche Fragen gehören zum Versicherer oder zu einem Anwalt.

Skizze, Fotos und Schilderung müssen zusammenpassen

Die Schilderung steht nicht allein. Sie wird neben die Fotos, die Skizze im Unfallbericht und die Angaben des Unfallgegners gelegt. Passen die Teile nicht zusammen, entstehen Rückfragen. Steht in der Schilderung „vorne rechts“ und die Fotos zeigen hinten links, ruft jemand an.

Ein einfacher Trick für deine Kunden: erst die Fotos machen, dann die Schilderung schreiben und dabei auf die Fotos schauen. Die Seite, die Stelle und die Reihenfolge stimmen dann von selbst. Welche Fotos dazugehören, steht im Artikel Schadenfotos richtig machen.

Die Skizze hilft bei Kreuzungen

Bei Unfällen an Kreuzungen, in Kreisverkehren oder auf Parkplätzen sagt eine einfache Skizze mit Pfeilen mehr als ein langer Absatz. Im Europäischen Unfallbericht ist dafür ein eigenes Feld vorgesehen.

Was dein Betrieb aus der Schilderung macht

Für deine Annahme ist die Schilderung die Weiche. Aus ihr liest dein Team, ob es ein Haftpflichtschaden, ein Kaskoschaden oder ein Fall mit offener Schuldfrage ist. Der Sachverständige liest daraus, ob das Schadenbild zum Hergang passt. Und wer den Rückruf macht, sieht sofort, welche Fragen noch offen sind.

Am einfachsten wird die Schilderung, wenn der Kunde nicht vor einem leeren Feld sitzt. Eine geführte Meldestrecke fragt den Hergang Schritt für Schritt ab, statt alles in ein Textfeld zu packen. Mit Mein Schadenfall erfassen die Unfallwege Hergang, Fahrzeug und Fotos getrennt für Geschädigte und Verursacher; wie das im Einzelnen aussieht, zeigt So funktioniert es.

Unabhängig vom Werkzeug kannst du deinen Kunden die sieben Fragen mitgeben: als Karte zur Rechnung, auf deiner Website neben dem Knopf zur Schadenmeldung oder als kurze Nachricht, wenn ein Kunde anruft und fragt, was er schreiben soll. Welche Angaben zusätzlich in die Meldung an die Versicherung gehören, steht im Artikel Schadensmeldung an die Versicherung.

Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweilige Versicherungsvertrag und die aktuelle Rechtslage; bei Fragen zum eigenen Fall hilft ein Verkehrsanwalt.

Quellen

Christoph Brinke, Geschäftsführer der Smoke and Luck GmbH

Über den Autor

Christoph Brinke

Gelernter Lackierer und Kfz-Sachverständiger, heute Geschäftsführer der Smoke and Luck GmbH in Elchingen bei Ulm, die Mein Schadenfall betreibt. Er kennt die Schadenmeldung aus Werkstatt, Begutachtung und Abwicklung.

Christoph Brinke auf LinkedIn

Antworten

Häufige Fragen

Was ist eine Schadenschilderung?

Die Beschreibung, wie ein Schaden entstanden ist, in eigenen Worten: wann, wo, wer beteiligt war, was in welcher Reihenfolge passiert ist und welche Stellen beschädigt sind. Sie steht in der Schadenmeldung oder Schadensanzeige.

Was schreibe ich beim Unfallhergang?

Die Antworten auf sieben Fragen der Reihe nach: wann, wo, wer war beteiligt, was war davor, was ist passiert, was war danach, was ist zu sehen. Sachlich, chronologisch und nur mit dem, was man sicher weiß.

Was ist ein Schadensprotokoll?

Eine festgehaltene Aufnahme des Schadens, zum Beispiel an der Annahme oder bei der Übergabe eines Fahrzeugs, mit den Schadenstellen, gegebenenfalls einer Skizze und der Unterschrift der Beteiligten. Der Begriff ist nicht gesetzlich festgelegt.

Darf ich in der Schadenschilderung schreiben, wer schuld ist?

Besser nicht. Die Schilderung beschreibt den Ablauf; die Schuldfrage klären die Versicherungen. Schuldbekenntnis und Schuldzuweisung sind Wertungen, und Wertungen machen eine Schilderung angreifbar statt klarer.

Wie lang sollte eine Schadenschilderung sein?

So kurz wie möglich und so lang wie nötig. Für einen einfachen Unfall reichen etwa zehn klare Sätze. Wichtiger als die Länge ist, dass ein Fremder den Ablauf ohne Rückfrage versteht.

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