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Schadenmeldung

Schadenmeldung, Schadensanzeige, Schadenfall: die Begriffe einfach erklärt

Versicherer, Betriebe und Kunden sagen zu derselben Sache verschiedene Wörter. Wer die Wörter des Kunden benutzt, wird gefunden und verstanden.

Christoph BrinkeChristoph Brinke
Geschäftsführer, Smoke and Luck GmbH
5 Minuten Lesezeit

Kurz erklärt

Der Schadenfall ist das Ereignis, zum Beispiel ein Unfall oder ein Hagelschlag. Die Schadenmeldung ist die Mitteilung darüber, an die Versicherung oder an den Betrieb. Die Schadensanzeige ist die förmliche Meldung an die Versicherung, oft auf einem Formular. Schadenfall und Schadensfall meinen dasselbe; in der Versicherungssprache ist die Form ohne s verbreitet, im Alltag sind beide üblich.

Warum die Begriffe für deinen Betrieb wichtig sind

Für dich als Fachbetrieb ist klar, was gemeint ist. Für deine Kunden nicht. Sie suchen nach einem Unfall mit ihren eigenen Wörtern: „Schaden melden“, „Autoschaden melden“, „Schadensfall“. Wer auf der Website, auf dem Flyer und in der Meldestrecke dieselben Wörter benutzt, wird bei Google gefunden und vom Kunden auf Anhieb verstanden.

Dazu kommt: Viele Kunden haben Angst, etwas falsch zu machen. Wer ihnen in einfachen Worten erklärt, was eine Schadensanzeige ist und dass die Meldung beim Betrieb etwas anderes ist, nimmt ihnen diese Angst. Das ist Kundenservice, bevor überhaupt ein Auftrag da ist.

Die Begriffe im Überblick

BegriffWas er meintWer ihn benutzt
Schadenfall / SchadensfallDas Ereignis selbst: Unfall, Hagel, Steinschlag, ParkremplerAlle, im Alltag beide Schreibweisen
SchadenmeldungDie Mitteilung, dass ein Schaden passiert ist, mit den wichtigsten AngabenKunden, Betriebe, Versicherer
SchadensanzeigeDie förmliche Meldung an die Versicherung, oft als FormularVersicherer, Vertragsbedingungen
SchadennummerDas Aktenzeichen, unter dem die Versicherung den Fall führtVersicherer, Betriebe, Gutachter
SchadenaufnahmeDas Erfassen und Prüfen aller Angaben im BetriebBetriebe, Sachverständige
SchadenregulierungDie Abwicklung und Bezahlung durch die VersicherungVersicherer, Anwälte, Betriebe
Begriffe rund um den Kfz-Schaden, vereinfacht.

Die Grenzen sind im Alltag fließend. Wenn ein Kunde sagt, er habe den Schaden „angezeigt“, meint er oft einfach, dass er bei der Versicherung angerufen hat. Frag in der Annahme deshalb nicht nach dem Begriff, sondern nach dem, was passiert ist: Hast du schon eine Schadennummer?

Schadenmeldung: das Wort für deine Kunden

„Schadenmeldung“ ist das Wort, das Kunden am besten verstehen. Es beschreibt eine Handlung, die sie selbst ausführen: einen Schaden melden. Deshalb funktioniert es auf Knöpfen, Aufklebern und Flyern besser als jeder Fachbegriff.

Eine Schadenmeldung an den Betrieb hat ein anderes Ziel als die Meldung an die Versicherung. Sie soll die Reparatur in Gang bringen: Termin, Kostenvoranschlag, Gutachter, Ersatzwagen. Deshalb fragt sie mehr nach dem Fahrzeug und dem Schadenbild und weniger nach Vertragsdaten.

Mit Mein Schadenfall heißt der Weg für deine Kunden genau so: Schaden melden. Bei dir. Die Meldestrecke fragt nach der Schadenart und führt durch die passenden Fragen. Wie das abläuft, steht auf der Seite So funktioniert es.

Schadensanzeige: die Meldung an die Versicherung

Die Schadensanzeige ist die förmliche Meldung des Versicherungsnehmers an seine Versicherung. In den Versicherungsbedingungen heißt das meist, der Schaden sei „anzuzeigen“, und zwar innerhalb einer bestimmten Frist. Welche Frist gilt, steht im jeweiligen Vertrag.

Für Kunden ist wichtig zu wissen: Die Schadensanzeige macht der Versicherungsnehmer, nicht der Betrieb. Du kannst helfen, indem du erklärst, welche Angaben die Versicherung braucht, und indem deine Schadenmeldung dieselben Daten schon gesammelt hat. Rechtsberatung gehört nicht dazu, dafür ist ein Anwalt da.

Haftpflicht des Gegners

Ist der Kunde unverschuldet geschädigt, meldet er den Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners an. Der Gegner sollte den Unfall außerdem seiner eigenen Versicherung melden. Mehr dazu im Artikel [Haftpflicht- oder Kaskoschaden](/ratgeber/haftpflicht-oder-kaskoschaden).

Schadenfall oder Schadensfall: welche Schreibweise stimmt?

Beide. Das Fugen-s ist hier keine Frage von richtig oder falsch, sondern von Gewohnheit. In Versicherungsbedingungen und Fachtexten liest du meist die Form ohne s: Schadenfall, Schadenmeldung, Schadennummer. Im Alltag sagen viele Menschen Schadensfall und Schadensmeldung.

Für deine Website heißt das: Verwende eine Schreibweise einheitlich und lass die andere ruhig an einer passenden Stelle vorkommen, etwa in den häufigen Fragen. Kunden, die mit s suchen, finden dich dann genauso.

Weitere Begriffe, die Kunden durcheinanderbringen

Nach der Meldung kommen Wörter auf den Tisch, die Kunden noch seltener kennen. Eine kurze, vereinfachte Erklärung hilft deinem Team, sie im Gespräch einzuordnen:

  • Kostenvoranschlag: die Kalkulation der Werkstatt, was die Reparatur voraussichtlich kostet.
  • Gutachten: die unabhängige Bewertung eines Kfz-Sachverständigen mit Reparaturkosten und je nach Fall weiteren Werten.
  • Wertminderung: der Betrag, um den ein Fahrzeug nach einem Unfallschaden trotz Reparatur weniger wert ist, weil es als Unfallwagen gilt.
  • Nutzungsausfall: eine Entschädigung für die Zeit, in der ein Geschädigter sein Auto nicht nutzen kann und keinen Mietwagen nimmt.
  • Wiederbeschaffungswert: der Preis, den ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall gekostet hätte.
  • Totalschaden: Die Reparatur ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll. Wann das gilt, bewertet im Zweifel der Sachverständige.

Diese Begriffe spielen vor allem bei Haftpflichtschäden eine Rolle. Ob und in welcher Höhe etwas davon ersetzt wird, hängt vom Einzelfall ab. Das klären Versicherung, Sachverständiger und im Streitfall ein Anwalt, nicht die Annahme.

Welche Worte du in Annahme und Werbung benutzt

  • Auf Knöpfen und Aufklebern: „Schaden melden“. Ein Verb, eine klare Handlung.
  • Im Gespräch: „Was ist passiert?“ statt „Welche Schadenart liegt vor?“.
  • Bei der Versicherung: „Hast du schon eine Schadennummer?“ statt „Ist die Schadensanzeige erfolgt?“.
  • Beim Gutachten: „Ein unabhängiger Sachverständiger schaut sich das an.“ und klar getrennt davon „Wir rechnen dir die Reparatur aus.“ für den Kostenvoranschlag.

Wie die Meldestrecke diese Sprache für Karosserie- und Lackierbetriebe, freie Werkstätten, Autohäuser und Kfz-Sachverständige jeweils umsetzt, zeigen die Branchenseiten. Was in den einzelnen Stufen steckt, steht auf der Seite Pakete. Fragen zu deinem Betrieb klären wir in einer kostenlosen Beratung.

Christoph Brinke, Geschäftsführer der Smoke and Luck GmbH

Über den Autor

Christoph Brinke

Gelernter Lackierer und Kfz-Sachverständiger, heute Geschäftsführer der Smoke and Luck GmbH in Elchingen bei Ulm, die Mein Schadenfall betreibt. Er kennt die Schadenmeldung aus Werkstatt, Begutachtung und Abwicklung.

Christoph Brinke auf LinkedIn

Antworten

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Schadenmeldung und Schadensanzeige?

Die Schadenmeldung ist allgemein die Mitteilung über einen Schaden, an wen auch immer. Die Schadensanzeige ist die förmliche Meldung des Versicherungsnehmers an seine Versicherung, wie sie die Versicherungsbedingungen verlangen.

Schreibt man Schadenfall oder Schadensfall?

Beide Schreibweisen sind gebräuchlich. In Versicherungsbedingungen und Fachtexten ist die Form ohne Fugen-s verbreitet, im Alltag sagen viele Schadensfall. Wichtig ist, auf der eigenen Website einheitlich zu bleiben.

Wer macht die Schadensanzeige bei der Versicherung?

Der Versicherungsnehmer, also der Kunde selbst. Der Betrieb kann erklären, welche Angaben nötig sind, und die Daten aus seiner eigenen Schadenmeldung bereitstellen.

Was ist eine Schadennummer?

Das Aktenzeichen, unter dem die Versicherung einen Schadenfall führt. Der Kunde bekommt sie nach seiner Meldung bei der Versicherung. Betrieb und Gutachter brauchen sie für jede spätere Abstimmung.

Welcher Begriff passt auf die Website eines Kfz-Betriebs?

Für Knöpfe und Aufrufe „Schaden melden“, weil es eine klare Handlung beschreibt. In erklärenden Texten dürfen Schadenmeldung, Schadenfall und Schadensfall vorkommen, damit Kunden mit beiden Schreibweisen fündig werden.

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