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Recht und Versicherung

Parkschaden ohne Verursacher: was jetzt zählt und wer am Ende zahlt

Wenn niemand einen Zettel hinterlassen hat, zahlt keine fremde Versicherung. Für deinen Kunden zählen dann zwei Dinge: die Hinweise der ersten Stunden und eine Rechnung, bevor er sich entscheidet.

Christoph BrinkeChristoph Brinke
Geschäftsführer, Smoke and Luck GmbH
6 Minuten Lesezeit

Kurz erklärt

Ist der Verursacher eines Parkschadens unbekannt, zahlt keine fremde Haftpflicht. Der Kunde sichert Hinweise, erstattet Anzeige bei der Polizei und prüft seinen Vertrag: Die Vollkasko kommt infrage, mit Selbstbeteiligung und Rückstufung, die Teilkasko in der Regel nicht. Die Verkehrsopferhilfe ersetzt Fahrzeugschäden durch ein nicht ermitteltes Fahrzeug nur in Ausnahmefällen. Vor der Entscheidung hilft ein Kostenvoranschlag.

Donnerstag, 16:45, Parkhaus: eine Delle, kein Zettel

Der Kunde kommt vom Einkaufen zurück. Die Fahrertür hat eine Delle mit weißem Abrieb, der Spiegel hängt schief. Hinter dem Scheibenwischer steckt nichts. Er schaut sich um, das Parkhaus ist halb leer, und denkt: „Da kann man eh nichts machen.“ Dann fährt er nach Hause.

Beim Bezahlen hat er damit sogar teilweise recht: Ohne Verursacher gibt es keine fremde Versicherung, die zahlt. Aber in den Stunden nach dem Fund entscheidet sich zweierlei. Erstens, ob der Verursacher doch noch gefunden wird. Zweitens, ob der Kunde die Entscheidung zwischen Kasko und eigener Tasche mit Zahlen trifft oder aus dem Bauch.

Der Kunde ist hier zweimal Opfer: einmal des Remplers, einmal der Unsicherheit. Dein Betrieb kann ihm bei der zweiten helfen. Den allgemeinen Ablauf beim Parkschaden, auch für den Fall, dass der Kunde selbst gerempelt hat, beschreibt der Artikel Parkschaden melden. Hier geht es nur um den Fall ohne Verursacher.

Die ersten Stunden: Hinweise sichern, bevor sie weg sind

Hinweise auf den Verursacher werden mit jeder Stunde weniger. Diese Schritte kannst du deinen Kunden mitgeben:

  1. Vor Ort fotografieren

    Das Auto mit Kennzeichen, die Schadstelle nah und mit Abstand, fremde Lackspuren, Bruchstücke am Boden, die Parklücke und die Nachbarplätze.

  2. Umgebung fragen

    Gibt es Zeugen, einen Parkplatzbetreiber, einen Hausmeister, ein Geschäft mit Blick auf den Platz? Namen und Telefonnummern notieren.

  3. Nach Kameras fragen

    Parkhäuser und Geschäfte haben teilweise Kameras. Aufnahmen werden nicht unbegrenzt gespeichert; deshalb sofort beim Betreiber nachfragen und um Sicherung bitten. Die Auswertung ist dann Sache der Polizei.

  4. Anzeige erstatten

    Bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Wer sich nach einem Unfall entfernt, ohne die Feststellungen zu ermöglichen, macht sich nach § 142 StGB strafbar; die Polizei kann ermitteln. Das Aktenzeichen braucht später die Versicherung.

  5. Beim Betrieb melden

    Fotos und Aktenzeichen an die Werkstatt, damit ein Kostenvoranschlag entstehen kann, bevor der Kunde sich entscheidet.

Nicht selbst ermitteln

Fremde Kennzeichen notieren und der Polizei geben, ja. Auf eigene Faust Halter suchen oder Personen zur Rede stellen, nein. Das ist Sache der Polizei.

Warum keine fremde Versicherung einspringt

Manche Kunden haben von der Verkehrsopferhilfe gehört und hoffen, dass sie zahlt. Die Verkehrsopferhilfe ist eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer und hilft als Garantiefonds unter anderem bei Unfällen durch nicht ermittelte Fahrzeuge. Für den typischen Parkschaden hilft das aber wenig.

Nach § 12 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes kann der Geschädigte bei einem nicht ermittelten Fahrzeug Sachschäden an seinem Fahrzeug nur dann ersetzt verlangen, wenn bei demselben Ereignis zugleich eine Person getötet oder erheblich verletzt wurde und der Entschädigungsfonds dafür leistet. Beim reinen Blechschaden auf dem Parkplatz ist das nicht der Fall. Den Fahrzeugschaden ersetzt die Verkehrsopferhilfe dann nicht.

Für deine Annahme heißt das: Wenn der Kunde fragt, ob „die Verkehrsopferhilfe“ zahlt, ist die ehrliche Antwort beim reinen Parkschaden nein. Für Einzelfälle verweist du auf die Verkehrsopferhilfe selbst oder einen Anwalt.

Vollkasko, Teilkasko, Parkschadenschutz

Versicherung des KundenZahlt beim Parkschaden durch Unbekannt?Was zu beachten ist
VollkaskoJa, in der RegelSelbstbeteiligung laut Vertrag, Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt
TeilkaskoIn der Regel nichtAusnahme nur, wenn der Vertrag einen eigenen Baustein für Parkschäden enthält
Nur HaftpflichtNeinDie Haftpflicht zahlt nur Schäden, die der Kunde anderen zufügt
Zusatzbaustein für ParkschädenJe nach VertragName, Umfang und Bedingungen sind je Versicherer verschieden
Vereinfachter Überblick. Maßgeblich sind der Versicherungsvertrag und die AKB des Kunden.

Dass die Vollkasko bei Fahrerflucht hilft, schreibt zum Beispiel VW Financial Services in seinem Ratgeber zum Parkschaden. Manche Versicherer bieten zusätzlich Bausteine an, die Parkschäden absichern oder die Rückstufung bei einem Parkschaden vermeiden. Gesucht wird das als „Parkschadenschutz“. Ob der Kunde so etwas hat und was genau es umfasst, steht nur in seinem Vertrag. Dein Team sollte das nicht schätzen, sondern den Kunden bitten nachzusehen.

Kasko oder selbst zahlen: die Rechnung, die dein Kunde braucht

Hat der Kunde Vollkasko, stellt sich die eigentliche Frage: Lohnt es sich, den Schaden darüber abzurechnen? Die Antwort hängt an drei Zahlen, die er nebeneinanderlegen sollte:

  • Die voraussichtlichen Reparaturkosten, aus deinem Kostenvoranschlag.
  • Die Selbstbeteiligung aus seinem Vertrag.
  • Der Mehrbeitrag durch die Rückstufung über die nächsten Jahre. Den kann ihm sein Versicherer nennen.

Je nach Vertrag kann es auch möglich sein, eine bereits gezahlte Leistung später zu erstatten, um die Rückstufung zu vermeiden. Ob und bis wann das geht, regelt der Vertrag; das klärt der Kunde mit seinem Versicherer.

Für deinen Betrieb ist das ein guter Moment, Wege anzubieten, die die Rechnung verändern. Bei einer kleinen Delle ohne Lackschaden kann Ausbeulen ohne Lackieren infrage kommen, bei einem Kratzer eine Spot-Reparatur statt einer ganzen Seite. Wer solche Wege anbietet, nennt sie im Kostenvoranschlag als Alternative. Den Unterschied zwischen den Versicherungsarten erklärt der Artikel Haftpflicht- oder Kaskoschaden.

Wenn der Verursacher doch noch auftaucht

Manchmal meldet sich ein Zeuge, die Kamera zeigt ein Kennzeichen, oder der Verursacher meldet sich selbst bei der Polizei. Dann ist dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig, und der Fall wird ein normaler Haftpflichtschaden. Der Kunde braucht dann Name, Kennzeichen und Versicherung des Verursachers.

Hat die eigene Vollkasko zu diesem Zeitpunkt schon gezahlt, informiert der Kunde sie sofort. Was das für Zahlung und Einstufung bedeutet, klärt sein Versicherer mit ihm. Für deine Annahme gilt: Fotos, Kostenvoranschlag und Aktenzeichen bleiben im Vorgang, egal welcher Versicherer am Ende zahlt. Und der Kunde wählt im Haftpflichtfall seine Werkstatt frei, wie der Artikel Freie Werkstattwahl erklärt.

Was deine Annahme beim Parkschaden ohne Verursacher tut

  • Fragen, ob die Polizei verständigt ist und es ein Aktenzeichen gibt.
  • Fragen, ob Zeugen, Kameras oder Lackspuren gesichert sind.
  • Fragen, welche Versicherung der Kunde hat: Vollkasko, Teilkasko, Zusatzbaustein.
  • Einen Kostenvoranschlag anbieten, bevor der Kunde sich für Kasko oder Selbstzahlung entscheidet.
  • Auf Sensoren, Kameras und Halter hinter der Schadstelle achten, denn sie verändern die Rechnung.

Mit Mein Schadenfall meldet dein Kunde den Parkschaden über den Weg für Geschädigte, mit Fotos direkt vom Handy, auch abends aus dem Parkhaus. Die Meldung liegt dann vollständig in deinem Postfach, und dein Rückruf kann gleich mit der Frage nach Polizei und Versicherung beginnen. Wie das aussieht, zeigt So funktioniert es; für Fragen zu deinem Betrieb erreichst du uns über Kontakt.

Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweilige Versicherungsvertrag und die aktuelle Rechtslage; bei Fragen zum eigenen Fall hilft ein Verkehrsanwalt.

Quellen

Christoph Brinke, Geschäftsführer der Smoke and Luck GmbH

Über den Autor

Christoph Brinke

Gelernter Lackierer und Kfz-Sachverständiger, heute Geschäftsführer der Smoke and Luck GmbH in Elchingen bei Ulm, die Mein Schadenfall betreibt. Er kennt die Schadenmeldung aus Werkstatt, Begutachtung und Abwicklung.

Christoph Brinke auf LinkedIn

Antworten

Häufige Fragen

Wer zahlt einen Parkschaden, wenn der Verursacher unbekannt ist?

In der Regel nur die eigene Vollkasko des Kunden, mit Selbstbeteiligung und Rückstufung. Die Teilkasko zahlt Parkschäden in der Regel nicht, es sei denn, der Vertrag enthält einen eigenen Baustein dafür. Ohne passende Versicherung zahlt der Kunde selbst.

Zahlt die Verkehrsopferhilfe bei Fahrerflucht auf dem Parkplatz?

Beim reinen Blechschaden nicht. Nach § 12 Abs. 2 Pflichtversicherungsgesetz werden Sachschäden am Fahrzeug durch ein nicht ermitteltes Fahrzeug nur ersetzt, wenn beim selben Ereignis auch eine Person getötet oder erheblich verletzt wurde.

Was ist ein Parkschadenschutz?

Gemeint sind Zusatzbausteine mancher Kfz-Versicherer, die Parkschäden absichern oder eine Rückstufung danach vermeiden sollen. Name, Umfang und Bedingungen sind je Versicherer verschieden; maßgeblich ist der eigene Vertrag.

Lohnt es sich, einen kleinen Parkschaden über die Vollkasko abzurechnen?

Das hängt von drei Zahlen ab: Reparaturkosten laut Kostenvoranschlag, Selbstbeteiligung und Mehrbeitrag durch die Rückstufung in den nächsten Jahren. Den Mehrbeitrag nennt der eigene Versicherer.

Sollte ich einen Parkschaden ohne Verursacher bei der Polizei anzeigen?

Ja, sonst ermittelt niemand. Mit der Anzeige gegen Unbekannt kann die Polizei Zeugen und Aufnahmen auswerten, und das Aktenzeichen kann auch die eigene Versicherung verlangen.

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