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Schadenaufnahme im Betrieb

Kfz-Schaden digital an den Gutachter senden: was er vorab braucht

Der Gutachter braucht vorab nicht alles, sondern das, was über die Besichtigung entscheidet: wo das Auto steht, ob es fährt und was zu sehen ist.

Christoph BrinkeChristoph Brinke
Geschäftsführer, Smoke and Luck GmbH
5 Minuten Lesezeit

Kurz erklärt

Einen Kfz-Schaden digital an den Gutachter senden heißt, dem Sachverständigen vor der Besichtigung Hergang, Unfallgegner, Fahrzeugdaten, Standort, Fahrbereitschaft und Fotos über einen festen Weg zu schicken. So kann er den Umfang einschätzen und Besichtigungen planen. Das Gutachten selbst ersetzt die Übermittlung nicht; ob eine Besichtigung nötig ist, entscheidet der Sachverständige.

Warum der Gutachter vorab Daten braucht

Ein Kfz-Sachverständiger verdient sein Geld mit Gutachten, nicht mit Telefonaten. Jede Anfrage, die nur aus „Kannst du dir mal einen Unfallschaden anschauen?“ besteht, zieht zwei, drei Rückrufe nach sich: Wo steht das Auto? Fährt es noch? Wer ist der Gegner? Gibt es Fotos?

Kommen diese Angaben gleich mit, kann der Sachverständige seine Besichtigungen nach Standort bündeln, den Zeitbedarf einschätzen und dem Kunden einen verbindlichen Termin nennen. Für den Betrieb, der den Fall weitergibt, heißt das: Der Kunde wird schneller bedient, und die Reparatur kann früher beginnen.

Diese Angaben gehören in jede Gutachtenanfrage

AngabeWofür der Gutachter sie braucht
Standort des FahrzeugsPlanung der Besichtigung und der Tour
Fahrbereit ja oder neinOb der Kunde kommen kann oder der Gutachter hinfahren muss
Hergang in wenigen SätzenPlausibilität von Schadenbild und Unfallablauf
Unfallgegner, Kennzeichen, VersicherungZuordnung zur regulierenden Haftpflichtversicherung
Schadennummer, falls vorhandenSchnelle Abstimmung mit dem Versicherer
Fahrzeugschein als FotoFahrzeugdaten ohne Abtippfehler
Fotos vom Schaden und vom ganzen FahrzeugErste Einschätzung des Umfangs vor der Besichtigung
Kontakt und Erreichbarkeit des KundenTerminabsprache ohne Umweg
Mindestangaben für eine Gutachtenanfrage nach einem Haftpflichtschaden.

Wie die Fotos aussehen sollten, damit sie dem Gutachter wirklich helfen, steht im Artikel Schadenfotos richtig machen.

Drei Wege, die heute üblich sind, und ihre Schwächen

Telefon

Schnell für den Anrufer, mühsam für den Gutachter. Angaben werden mitgeschrieben, Fotos fehlen, und vieles muss später nachgefordert werden.

E-Mail

Fotos kommen an, aber in jeder Mail anders. Mal fehlt der Standort, mal der Gegner, mal sind die Bilder zu klein. Ordnung entsteht erst, wenn jemand sie herstellt.

Messenger

Bequem und schnell, aber die Angaben liegen verstreut im Chat und oft auf einem privaten Handy. Was dabei zu beachten ist, steht im Artikel zur Schadenmeldung per WhatsApp.

Alle drei Wege haben dasselbe Problem: Sie hängen davon ab, dass der Absender von sich aus an alles denkt. Das tut nach einem Unfall niemand. Ein strukturierter Weg mit festen Fragen löst das, weil er nicht auf das Gedächtnis des Absenders angewiesen ist.

Der strukturierte Weg: eine Anfragestrecke im Auftritt des Gutachters

Mit Mein Schadenfall bekommt ein Sachverständigenbüro eine eigene Anfragestrecke in Logo und Farben des Büros. Darin gibt es eigene Wege für Geschädigte, Werkstätten, Autohäuser und Rechtsanwälte. Jeder Weg fragt genau die Angaben aus der Tabelle oben ab, Fotos kommen direkt vom Handy dazu.

Die Anfrage landet per Mail im Büro und im Dashboard. Partnerwerkstätten nutzen denselben Link, um für ihre Kunden ein Gutachten anzufragen, ohne dafür anzurufen. Mehr dazu auf der Seite für Kfz-Sachverständige.

Umgekehrt geht es auch: Ein Autohaus mit eigener Meldestrecke kann festlegen, dass eine Unfallmeldung auf Wunsch gleich mit an den Partner-Gutachter geht. Wie das aussieht, zeigt die Seite für Autohäuser.

Was digital geht und was nicht

Die digitale Übermittlung ersetzt nicht die Arbeit des Sachverständigen. Ob ein Schaden allein anhand von Fotos bewertet werden kann oder ob eine Besichtigung nötig ist, entscheidet der Gutachter. Bei Unfallschäden mit verdeckten Schäden, etwa an Trägern oder Fahrwerk, sieht man auf Fotos naturgemäß nicht alles.

Was digital sehr gut funktioniert, ist alles davor: die Anfrage, die Einschätzung, ob es eilt, die Planung der Tour und die Übergabe aller Unterlagen an einer Stelle. Dort steckt in den meisten Büros mehr Zeit, als man glaubt.

Freie Wahl des Sachverständigen

Bei einem Haftpflichtschaden darf der Geschädigte grundsätzlich einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Ob die Kosten übernommen werden, hängt unter anderem von der Schadenhöhe ab; eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht. Im Einzelfall hilft ein Verkehrsanwalt.

Für Werkstätten: so gibst du einen Fall sauber an den Gutachter weiter

Viele Gutachtenaufträge kommen nicht vom Geschädigten selbst, sondern über die Werkstatt, bei der er zuerst angerufen hat. Für die Werkstatt ist das ein Service am Kunden, für den Sachverständigen ein wichtiger Kanal. Damit die Übergabe nicht zur Stillen Post wird, hilft eine klare Reihenfolge.

  • Erst die eigene Schadenaufnahme vollständig machen, mit Fotos und Fahrzeugschein.
  • Den Kunden fragen, ob er schon einen Sachverständigen beauftragt hat oder ob du einen vorschlagen sollst. Die Entscheidung trifft der Kunde.
  • Die Daten gesammelt an den Gutachter geben, nicht in mehreren Mails und Anrufen.
  • Dem Kunden sagen, dass sich der Gutachter direkt bei ihm meldet, und wann ungefähr.

Hat deine Werkstatt eine eigene Meldestrecke, liegen die Angaben schon vollständig vor und lassen sich in einem Zug weitergeben. Wie der Weg vom QR-Code bis zur fertigen Meldung aussieht, zeigt die Seite So funktioniert es.

So startest du mit der digitalen Übergabe

  1. Mindestangaben festlegen

    Nimm die Tabelle oben und streich, was du nicht brauchst. Was übrig bleibt, wird Pflicht.

  2. Einen Weg für alle Absender

    Geschädigte, Werkstätten und Autohäuser nutzen denselben Link, bekommen aber passende Fragen.

  3. Partner informieren

    Gib den Link den Betrieben, mit denen du zusammenarbeitest, und bitte sie, Anfragen nur noch darüber zu schicken.

Was die Einrichtung kostet und was in den Stufen steckt, steht auf der Seite Pakete. Wenn du sehen willst, wie deine Anfragestrecke aussehen würde, melde dich für eine kostenlose Beratung.

Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweilige Versicherungsvertrag und die aktuelle Rechtslage; bei Fragen zum eigenen Fall hilft ein Verkehrsanwalt.

Quellen

Christoph Brinke, Geschäftsführer der Smoke and Luck GmbH

Über den Autor

Christoph Brinke

Gelernter Lackierer und Kfz-Sachverständiger, heute Geschäftsführer der Smoke and Luck GmbH in Elchingen bei Ulm, die Mein Schadenfall betreibt. Er kennt die Schadenmeldung aus Werkstatt, Begutachtung und Abwicklung.

Christoph Brinke auf LinkedIn

Antworten

Häufige Fragen

Wie schicke ich einen Kfz-Schaden digital an einen Gutachter?

Am zuverlässigsten über eine Anfragestrecke des Sachverständigen: Link oder QR-Code öffnen, Hergang, Gegner, Standort und Fahrbereitschaft angeben und Fotos hochladen. Per E-Mail geht es auch, dann sollte die Mail alle Mindestangaben enthalten.

Welche Fotos braucht der Gutachter vorab?

Ein Foto des ganzen Fahrzeugs mit Kennzeichen, den Schaden aus etwa zwei bis drei Metern und aus der Nähe, den Fahrzeugschein und, wenn möglich, die Unfallstelle. Die Fotos ersetzen keine Besichtigung, helfen aber bei der Planung.

Kann ein Gutachten nur anhand von Fotos erstellt werden?

Das entscheidet der Sachverständige im Einzelfall. Bei vielen Unfallschäden ist eine Besichtigung nötig, weil verdeckte Schäden auf Fotos nicht zu sehen sind.

Darf der Geschädigte den Gutachter selbst wählen?

Bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich ja. Ob die gegnerische Versicherung die Kosten übernimmt, hängt unter anderem von der Schadenhöhe ab. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; im Zweifel klärt das ein Verkehrsanwalt.

Können Werkstätten Gutachten für ihre Kunden digital anfragen?

Ja. In der Anfragestrecke von Mein Schadenfall gibt es eigene Wege für Werkstätten, Autohäuser und Rechtsanwälte. Sie tragen die Daten ihres Kunden ein, der Sachverständige bekommt die Anfrage mit Fotos, Hergang und Standort.

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